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Общие условия заключения договора |
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Страница 6 из 9 2. Lieferung:Sofern nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart, ist die Mietsache bei uns oder bei der von uns bezeichneten Stelle vom Mieter abzuholen. Für den Fall vereinbarter Lieferung an den Mieter bestimmen wir die Art der Versendung. Versandkosten trägt der Mieter. Die Gefahr geht bei Lieferung auf den Kunden über mit Übergabe an Spediteur oder Abholer, spätestens mit Verlassen des Lagers. Wird die Mietsache nicht fristgerecht abgenommen, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Mietzins oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Sofern wir den Aufbau der Mietsache vertraglich übernehmen, gelten folgende Besonderheiten: Die Baustelle muss mit schweren LKW und Kranfahrzeugen erreichbar und befahrbar sein. Die benötigten Hilfskräfte hat der Mieter zu stellen. Wartezeiten und vom Mieter zu vertretende sonstige Kosten werden gesondert berechnet. Geringfügige zeitliche Verzögerungen unsererseits berechtigen den Mieter nicht zu Mietzinskürzungen oder zur Zurückbehaltung und insbesondere nicht zu eigenmächtigem Auf- oder Abbau der Mietsache ohne unseren Richtmeister. Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe für den Mieter von EUR 1000,- sofort fällig. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Die Einholung von Baugenehmigungen ist ausschliesslich Angelegenheit des Mieters. Das Vertragsverhältnis wird daher durch verweigerte oder verspätete Genehmigungen oder behördliche Auflagen nicht berührt und entbindet den Mieter nicht von seiner Zahlungspflicht. Das von uns für die Dauer des Mietverhältnisses für die behördliche Zeltabnahme zur Verfügung gestellte Baubuch ist mit Beendigung des Mietverhältnisses an uns zurück zu geben. Kosten und Gebühren für erforderliche behördliche Genehmigungen sind vom Mieter zu tragen.
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