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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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Strana 4 z 9
7. Gewährleistung:Unsere Ware ist vom Kunden bei Abholung zu prüfen. Erkennbare Mängel müssen sofort, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt der Ware uns schriftlich mitgeteilt werden. Nach Be- oder Verarbeitung unserer Ware durch den Kunden bestehen keine Gewährleistungsansprüche. Gewähr für Farbabweichungen sowie Differenzen in Qualität, Abmessung, Dicke und Gewicht und ähnliches wird nicht übernommen, sofern nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart ist. Im Falle berechtigter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung, liefern Ersatz oder nehmen die Ware gegen Gutschrift zurück. Das Recht des Kunden nach zweimaliger fehlgeschlagener Nachbesserung oder mangelhafter Ersatzlieferung Herabsetzung des Kaufpreises oder Wandelung zu verlangen, bleibt unberührt. Schadensersatzansprüche kommen nur in Betracht bei nachgewiesener grob fahrlässiger Schlechtlieferung, bei vorsätzlicher Schlechtlieferung und Nichteinhaltung schriftlich zugesicherter besonderer Eigenschaften unserer Ware, beschränkt auf Schäden, die erkennbar im Rahmen der gegebenen Zusicherung lagen. Die Verjährungsfrist für unsere gelieferte Ware beträgt gemäss den Vorschriften des BGB ein Jahr und zwar ab Abnahme des Werks. Für gebrauchte Zelthallen ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Eigenmächtige oder von der Auftragnehmerin nicht genehmigte Änderungen oder Instandsetzungen, an den seitens der Auftragnehmerin gelieferten Gegenstände durch den Besteller entbinden uns von jeglicher Gewährleistung. 8. Urheberrechtschutz:Zeichnungen, Entwürfe, statische Berechnungen und ähnliche Unterlagen sind unser Eigentum und dürfen nur mit unserer schriftlichen Genehmigung von Dritten verwendet werden.
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