| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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Strana 2 z 9 3. Lieferfristen:Die von uns genannten Lieferfristen und Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Grundlegende Betriebsstörungen, insbesondere aufgrund von nicht von uns zu vertretenden Rohstoff- oder Arbeitskräftemangels, Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen oder anderer höherer Gewalt befreien beide Vertragsparteien von den Vertragspflichten. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder Leistung sind ausgeschlossen, soweit uns nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann. Bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, insbesondere bei Zahlungseinstellung, Konkurs- oder Vergleichseröffnung, entfällt unsere Lieferpflicht. 4. PreiseEs gelten die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. |